Wir stellen Ihnen in diesem Bereich gerne unsere Sicherheitsdatenblätter für die Messtabletten und die Flüssigreagenzien zur Verfügung.
Sicherheitsdatenblätter helfen Ihnen beim Umgang mit den Chemikalien und sind daher auch vorgeschrieben!!!
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen dass Sie laut § 20 der GefStoffV gesetzlich dazu verpflichtet sind beim Umgang mit Chemikalien Betriebsanweisungen zu erstellen. diese müssen bestimmte Inhalte aufweisen, die in der TRGS 555 zusammengefasst sind. Bei der Erstellung sollten Sie hierzu auch die dementsprechenden Sicherheitsdatenblätter zur Rate ziehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch oder per E-Mail bzw. nach Terminabsprache persönlich zur Verfügung.